Rechtsanwältin

(Bundesrepublik Deutschland)

Dorothea Müller-Christmann

Wie geht es weiter, nachdem Sie einen Termin mit mir vereinbart haben?

Der Einstieg meiner Tätigkeit für Sie ist immer eine umfängliche „Erstberatung“.

Gleich zu Beginn des Gesprächs werde ich Sie verbraucherschutzgemäß auf die voraussichtlichen Kosten, die Vergütungsarten und Finanzierungsmöglichkeiten hinweisen.

Anschließend nehme ich mir viel Zeit, Ihnen zuzuhören. Denn es ist eine wichtige Voraussetzung, zunächst Ihre individuelle und konkrete Situation kennen zu lernen und zu erfassen und darauf beruhend die auf Sie ganz persönlich zugeschnittene Lösung zu Ihren rechtlichen Problemen zu finden.

Stellen Sie sich für dieses erste Gespräch bitte auf eine Dauer von bis zu zwei Stunden ein.

Wir müssen anschließend nicht gleich alle vorhandenen Geschütze auf den rechtlichen Gegner richten, sondern der erste Schritt sollte in Richtung auf eine zügige einvernehmliche außergerichtliche Beilegung der Konflikte führen.

Insbesondere wenn minderjährige Kinder involviert sind, sollte zunächst eine Beilegung der Probleme dergestalt angestrebt werden, dass für die Parteien die Grundlage geschaffen wird, anschließend wieder einträchtig bei der Wahrnehmung elterlicher Aufgaben miteinander umgehen und kommunizieren zu können, auch wenn die Trennung auf partnerschaftlicher Ebene unumgänglich ist und bleibt.

In einigen Fällen eröffnet sich die Möglichkeit, dass Sie anhand der Informationen aus der umfänglichen Erstberatung anschließend zunächst selbst ein persönliches Gespräch mit Ihrem Partner zum Zwecke der einvernehmlichen Regelung der Streitpunkte führen. Die dabei gefundenen Ergebnisse können anschließend juristisch korrekt schriftlich fixiert und nach Bedarf auch vollstreckbar tituliert werden. Auf diese Weise kann schnell Rechtssicherheit auf beiden Seiten geschaffen werden.

Ist die Situation bereits so weit fortgeschritten, dass ein persönliches Gespräch mit dem Partner nicht mehr zum angestrebten Ziel führen kann, werde ich auf Wunsch gerne außergerichtlich für Sie tätig und kläre die streitigen Fragen entweder direkt mit Ihrem Partner oder - falls vorhanden - mit seinem Anwalt.

Wenn fest steht, dass auch die anwaltliche Tätigkeit auf außergerichtlichem Wege nicht dazu führen wird, Ihre recht- und gesetzmäßigen Ansprüche zu verwirklichen, sollte als letzter Schritt dann deren gerichtliche Geltendmachung erfolgen.