Rechtsanwältin

(Bundesrepublik Deutschland)

Dorothea Müller-Christmann

„Ich will für Sie nicht nur tun, was ich kann, ich will auch können, was ich tue.“

Deswegen habe ich ganz bewusst die Entscheidung getroffen, für Sie in Beratung und Vertretung nicht über die gesamte Bandbreite aller Rechtsgebiete tätig zu sein, sondern mich zu spezialisieren, denn:

„Wer Großes will, muss sich beschränken“

Das ist der Grund, warum ich seit über 20 Jahren schwerpunktmäßig und in den letzten Jahren ausschließlich auf dem Gebiet des Familienrechts und jetzt auch wieder auf dem Gebiet des Erbrechts arbeite. Ich konzentriere mich damit zu Ihrem Vorteil und zu Ihrem Nutzen nur auf die Rechtsgebiete der von mir geführten und angestrebten Fachanwaltschaften Familien- und Erbrecht.

Fachanwältin für Familienrecht:

Anwälte mit der Zusatzbezeichnung „Fachanwalt für“ müssen im jeweiligen Fachgebiet bereits über eine mindestens dreijährige Berufserfahrung verfügen und zusätzlich der für sie zuständigen Rechtsanwaltskammer ihre höhere Qualifikation durch besondere Prüfungen nachweisen.

Nach der Zulassung zum Fachanwalt führen die Rechtsanwaltskammern regelmäßig jährliche Qualitätskontrollen durch. Die Zusatzqualifikation „Fachanwalt“ muss durch den regelmäßigen Besuch von Fortbildungsveranstaltungen, die der Kammer gegenüber nachzuweisen sind, auf dem neuesten Stand gehalten werden. Sollte dieser Nachweis nicht turnusgemäß erfolgen, wird die Zusatzqualifikation aberkannt.

Die Rechtsanwaltskammer bestätigt die besuchten Fortbildungsveranstaltungen ausschnittsweise durch die Erteilung eines jährlichen Fortbildungszertifikats des Deutschen Anwaltsvereins (DAV), das sie hier einsehen können.

Fachanwaltsbezeichnung:

  • Fachanwältin für Familienrecht

Biografie:

  • geboren in Wuppertal
  • Abitur in Osnabrück
  • Studium Sinologie/Ostasiatische Kunstgeschichte in Heidelberg
  • Studium Rechtswissenschaften in Heidelberg
  • Referendariat Landgericht Heidelberg
  • Tätigkeit mit Schwerpunkt Familienrecht in zwei zivilrechtlich ausgerichteten Kanzleien in Heidelberg 1991-2001
  • Fachanwaltslehrgang für Steuerrecht 1997
  • Fachanwaltslehrgang für Familienrecht 1997
  • Erwerb Fachanwaltschaft für Familienrecht 2001
  • Tätigkeit mit Schwerpunkt Familienrecht in zivilrechtlich ausgerichteter Kanzlei in Überlingen am Bodensee 2002-2003
  • Bürogemeinschaft Fachanwältinnen für Familienrecht Ruoff & Müller-Christmann in Bruchsal 2004-2011
  • seit 8/2011 Bürogemeinschaft Rechtsanwältinnen Opluschtil & Müller-Christmann in Bruchsal
  • Fachanwaltslehrgang für Erbrecht 2012

Mitgliedschaften:

  • Deutscher Anwaltverein
  • Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV